
16.12.09: Bundesverfassungsgericht verhandelt Massenklage / Przyklenk und Brückner raten zur Prophylaxe: "Seien Sie geizig mit Ihren persönlichen Daten"
Seit gestern geht es in Karlsruhe um die umstrittene Speicherpflicht für Telefon- und Internetverbindungsdaten. Rund 60 Verfahren muss der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandeln. Mehr als 34.000 Menschen haben sich zu der bisher größten Massenklage in der Geschichte des Gerichts gemeldet. Unter den Klägern befinden sich auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der ehemalige Innenminister Gerhart Baum.

Die Kläger wenden sich dagegen, dass sensible Kommunikationsdaten gänzlich unverdächtiger Bürger für sechs Monate gespeichert werden und für Polizei und Geheimdienste abrufbar sind, zum Beispiel zur Verfolgung schwerer Straftaten, aber auch zur Gefahrenabwehr, was immer man darunter zu verstehen hat.
Obwohl die Inhalte der Gespräche nicht aufgezeichnet werden, halten die Kläger schon alleine die Speicherung der Verbindungsdaten für unzumutbar, denn damit seien Bewegungsprofile und sogar Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Bei der gestrigen Anhörung in Karlsruhe machten Professoren, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, aber auch der Chaos Computer Club ihre Bedenken geltend. Außerdem, so Peter Schaar, speicherten die Netzbetreiber mehr als nötig. So würde beispielsweise bei den Smartphones, die fast ständig im Netz seien, alle 15 Minuten der Standort des Nutzers gespeichert. Das ergebe ein lückenloses Bewegungsprofil.
Für die Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung sei die Speicherung der Verbindungsdaten von PC und Handy nicht sehr tauglich, meinen die Experten, denn es gebe genügend Kommunikationskanäle, die nicht überwacht würden. Man müsse nur an ein normales Münztelefon gehen. Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften sind naturgemäß anderer Meinung.

Peter Schaar sagte im MDR, die Richter stünden vor einem „ganz komplizierten Abwägungsprozess“. Die Vorratsdatenspeicherung geht nämlich auf eine EU-Richtlinie zurück, die vom Europäischen Gerichtshof gebilligt wurde. Europarecht geht vor deutschem Recht. Andererseits müssen die Regeln mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Schaar sagte weiter, er halte das gesamte System für unverhältnismäßig.
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Michael Brückner / Andrea Przyklenk
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Der Ratgeber gegen den Röntgenblick
Mankau Verlag, 1. Aufl. Oktober 2009
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ISBN 978-3-938396-33-9

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